Die Anwendung des Tauschpreises setzt voraus, dass die ausgebauten und gereinigten Aggregate oder Teile dem Lieferumfang der Ersatzaggregate oder -teile entsprechen und dass sie keinen Schaden insbesondere keine Riss- oder Bruchstellen aufweisen, die die Wiederaufarbeitung umöglich macht. Bis zum Abschluß der Prüfung der Wiederverwertbarkeit der angelieferten Altaggregate oder -teile hat der Auftraggeber eine Kaution von 500 EURO beim Auftragnehmer zu hinterlegen.
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